Nachtflugverbot am Flughafen Nürnberg statt Subventionierung von Nachtflügen
Pressemitteilung vom 2. Juli 2019
Rund ein Sechstel der Nachtflüge am Nürnberger Flughafen werden vom Flughafen selbst aus eigenem Geld mitbezahlt. Das geht aus der Antwort des Bayerischen Verkehrsministeriums auf eine Anfrage der Nürnberger Landtagsabgeordneten Tessa Ganserer hervor.
Ganserer fordert: „Die Eigentümer Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern sollen endlich ein Nachtflugverbot für den Nürnberger Flughafen erlassen anstatt die besonders gesundheitsschädlichen Nachtflüge mit öffentlichem Geld zu subventionieren.“
Es muss davon ausgegangen werden, dass solche Flüge ohne den Kostenübernahmezuschuss gar nicht stattfänden. Darüber, wie hoch die einzelne Förderung ist, schweigt sich das Ministerium aus. Insgesamt gab im Jahr 2018 der Flughafen Nürnberg 4.748.000 Euro für „Fördermaßnahmen von Flugverbindungen“ (Zitat) aus. Davon sind 780.000 Euro für Nachtflugbewegungen bezahlt worden (16,43 % der subventionierten Flüge waren Nachtflüge).
Die Rücksichtslosigkeit gegenüber den Flughafenanwohnerinnen und ‑anwohnern wird so richtig offenbar angesichts der Steigerungsrate dieser Subventionen von 2017 auf 2018 – satte 28,25 % mehr wurden in 2018 Fluggesellschaften für Nachtflüge bezahlt als in 2017.
Im marktwirtschaftlichen Modell ist der Preis ein entscheidendes Regulativ für die Entwicklung von Angebot und Nachfrage. Die Übernahme von Kosten von Anbietern durch Dritte, in diesem Fall die Öffentliche Hand, verzerrt den Wettbewerb und schafft Angebote, die es in einer Marktwirtschaft nicht geben würde. In Hinblick auf den besonders klimaschädlichen Flugverkehr und den darüber hinaus besonders gesundheitsschädlichen Nachtflugverkehr ist überhaupt nicht argumentierbar, warum Kosten bezuschusst werden anstatt die Anbieter zu verpflichten, die Schäden, die ihre Angebote verursachen, entweder selbst zu bezahlen oder in ihre Preise einzurechnen. Entsprechend werden sich Nachfrage und Angebot entwickeln – gemäß dem marktwirtschaftlichen Modell.
Aus genau diesem Grund fordert Ganserer seit Jahren die Aufhebung der Steuerbefreiung für Flugbenzin. Steuern haben auch die Funktion zu steuern – im Flugverkehr ist dies die Beteiligung an den Kosten für die Umweltschäden, die der Flugverkehr verursacht und im Nebeneffekt die Minderung der Benachteiligung umweltfreundlicherer Verkehrsmittel wie den Schienenverkehr, der die Verbrauchssteuern für seine Antriebsmittel bezahlt.
Ebenso gehört zum marktwirtschaftlichen Anreizsystem die unverzügliche Erhebung einer verbrauchsabhängigen CO2-Steuer, um die unumstritten notwendige Dekarbonisierung der Mobilitätswirtschaft voran zu bringen.
„Die größte Entlastung für Anwohnerinnen und Anwohner bleibt jedoch das Nachtflugverbot für Nürnberg,“ resümiert Tessa Ganserer, „genauso wie das Nachtflugverbot am Flughafen München gilt.“
Antwort auf schriftliche Anfrage Nachtfluege am Flughafen Nuernberg-2017–2018
Mehr zum Thema: Gekauftes Wachstum am Flughafen Nürnberg
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