Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt im öffentlichen Dienst:
Das bisherige Einteilen in weiblich oder männlich ist mit dem in Kraft treten der dritten Geschlechteroption ‚divers‘ seit Dezember 2018 auch für das Rechtssystem nicht mehr üblich geworden. Daraus ergibt sich ein Handlungsfeld für verschiedene Anpassungen, um im Bereich des öffentlichen Dienstes ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu ermöglichen.
Tessa Ganserer, MdL, hat daher die Staatsregierung aufgefordert, dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zu berichten, welche Anpassungen und Gesetzesänderungen im Bereich des öffentlichen Dienstes notwendig werden. Eine weitere Forderung ist den Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt im öffentlichen Dienst inklusiv zu gestalten und hierzu verbindliche Leitlinien für den Umgang mit betreffenden Beschäftigten zu erarbeiten.
Für einen diskriminierungsfreien Umgang wird es aber bei weitem nicht ausreichen, diese bei Stellenausschreibungen begrifflich zu beachten (m/w/d). Es werden z.B. Fragen nach Arbeitskleidung oder sanitären Anlagen relevant. Es ist also eine umfassende Berichterstellung erforderlich, um notwendige Anpassungen und Veränderungen zu identifizieren.
Allen Beteiligten würde helfen, einen Orientierungsrahmen mit klaren Regeln und Hilfestellungen zu haben, um Unsicherheiten abzubauen und Diskriminierungen zu vermeiden. Große internationale Konzerne wie SAP und Daimler haben hierzu bereits allgemeingültige Transitionsrichtlinien erlassen. Um seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden, sollten auch für den öffentlichen Dienst in Bayern verbindliche Leitlinien zum Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt erarbeitet werden.
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