Tessa Ganserer kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Dritten Option“ im Personenstandsgesetz
Anlässlich der Bundestags-Anhörung am 26. November 2018 zum Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Seehofer zur „Dritten Option“ erklärt die queerpolitische Sprecher*in der Landtags-Grünen Tessa Ganserer:
„Mit diesem Gesetzentwurf von CSU-Minister Seehofer werden Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen können, weiterhin diskriminiert. Über die eigene Geschlechtsidentität kann nur jeder Mensch für sich selbst verlässlich Auskunft geben. Es ist an der Zeit, das breite Spektrum der trans*-, intergeschlechtlichen und non-binären Lebensweisen gesellschaftlich und politisch anzuerkennen und allen Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“
Hintergrund: Mit dem Urteil vom 10. Oktober 2017 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das derzeit gültige Personenstandsgesetz die Grundrechte verletzt, da es Menschen „dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt“ (BVerfGE 1 BvR 2019/16). Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung würde den dritten positiven Geschlechtseintrag nur denjenigen Personen ermöglichen, die mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Damit würde nicht allen intergeschlechtlichen Menschen der Zugang zur „Dritten Option“ eröffnet. Tessa Ganserer fordert ein Gesetz zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität, das allen transidenten und intergeschlechtlichen Menschen Rechnung trägt.
Das Foto zeigt MdL Tessa Ganserer (links im Bild) am 26. November 2018 in Berlin vor der Übergabe von 42.143 Unterschriften zum Schutz der Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen an Mitglieder des Innenausschusses.
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