Unrecht anerkennen – weitere Menschenrechtsverletzungen an intergeschlechtlichen und transgeschlechtlichen Menschen beenden
Inzwischen hat auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) in ihrem Referentenentwurf zur Transsexuellen-Gesetz (TSG)-Reform festgestellt, dass die geltenden Bestimmungen für Menschen, die nicht ihrer geburtsgeschlechtlichen Zuweisung angehören, eine Diskriminierung für betreffende Personen sind.
2011 wurde in einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes die bis dahin geltende Regelung einer für eine Personenstandsänderung verpflichtenden Operation zur genitalen Geschlechtsangleichung und zur Herstellung der Unfruchtbarkeit außer Kraft gesetzt. Diese bis dahin geltende Praxis wurde für „menschenrechtswidrig“ erklärt, weil diese medizinischen Eingriffe eine nicht notwendige „schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit“ darstellen (1 BVR 3295/07: Rn 52). Die Unrechtmäßigkeit einiger Regelungen im TSG ist also höchstrichterlich festgestellt.
In einem Dringlichkeitsantrag fordert auf Initiative von Tessa Ganserer, MdL, die grüne Landtagsfraktion:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest:
- Geschlechtszuweisende Operationen an Neugeboren sind Menschenrechtsverletzungen und damit Unrecht.
- Das Transsexuellengesetz (TSG) von Januar 1981 war und ist bis zum heutigen Tag Unrecht. Dieses Gesetz ist Grundlage für Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen.
- Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das Unrecht, das intergeschlechtlichen und transgeschlechtlichen Menschen aufgrund der bisherigen Gesetzgebung widerfahren ist, als solches anerkannt wird und die Betroffenen angemessen entschädigt werden.
Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass entsprechende Gesetzesinitiativen gestartet werden:
- für ein Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen an Neugeborenen und nicht-einwilligungsfähigen Kleinkindern,
- für die Abschaffung des Transsexuellengesetzes,
- für die Selbstbestimmung von Namen und Geschlechtseintrag durch ein Selbstbestimmungsgesetz.
Am kommenden Donnerstag, 6. Juni 2019 wird sich der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration in seiner 13. Sitzung mit dem Dringlichkeitsantrag erstmals befassen.
Hier ist der Dringlichkeitsantrag herunterladbar.
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