Die Polizeidienstverordnung 300 ist eine polizei-interne Verordnung, die die Beurteilung der Diensttauglichkeit und Dienstfähigkeit von Bewerber*innen bei der Polizei und von im Polizeidienst befindlichen Personen regelt.
Bis Ende 2020 galt eine alte Version dieser Verordnung. Diese war öffentlich nicht zugänglich, dennoch wurden viele darin befindliche Diskriminierungen bekannt, zum Beispiel über Gerichtsverfahren und ‑Urteile. Diese betreffen insbesondere trans* und inter* Bewerber*innen und Bedienstete.
So war zum Beispiel eine Tauglichkeits-Bedingung, dass Männer* mindestens einen intakten Hoden haben müssen. Bauch- und Leistenhoden waren damit Grund genug, um Menschen die Tauglichkeit für den Polizeidienst abzusprechen. Auch trans* Männer wären damit faktisch vom Polizeidienst ausgeschlossen.
Die PDV 300 wurde in den letzten fünf Jahren überarbeitet, viele diskriminierende Passagen wurden dabei gestrichen. Die Arbeitsgruppe „Innere Sicherheit“, die hier federführend auf Bundesebene zuständig war, empfiehlt daher die umgehende Umsetzung der überarbeiteten PDV 300 ab dem 1.1.2021.
In der Antwort (AzP Ganserer PDV300) auf eine kleine Anfrage von mir zum Stand der Überarbeitung und zu deren Zugänglichkeit, hat die Bayerische Staatsregierung erwähnt, dass die Umsetzung in Bayern noch nicht vollzogen wird.
Nach Jahrzehnten der Diskriminierung muss damit jetzt aber endlich Schluss sein! Die Umsetzung dieser Novellierung, an der Bayern selbst jahrelang mitgearbeitet hat, darf auf Landesebene nicht ausgesetzt bleiben.
In einem Antrag (BUENDNIS90-DIEGRUENEN_AntragID_80916_29-01–2021_-transZugangzuPolizei_Nr_12) fordere ich die Staatsregierung jetzt auf, die neue PDV 300 auch in Bayern unverzüglich in Kraft treten zu lassen und nicht weiter auszubremsen. Zudem soll die Polizei aktiv LGBTIQ*-Personen für den Polizeidienst werben, denn Polizei kann nur funktionieren, wenn sie einen Querschnitt der Bevölkerung abbildet und mit gutem Beispiel voran geht. Auch in Bayern wird es Zeit dafür!
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